Unsere Forderungen zum Weltgeflüchtetentag 2023

Demo zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria, Karlsplatz Stuttgart am 14.09.2020

Beitragsbild: Lina Weber, Amnesty HSG Stuttgart

Zur Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bei der Konferenz der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

“Amnesty International ist fassungslos, wie die Bundesregierung die gestrige Einigung als ‘politischen Durchbruch’ feiern kann. Die Beschlüsse sind kein Durchbruch, sondern ein menschenrechtlicher Tabubruch, eine Missachtung des verfassungsmäßigen Auftrags und ein gebrochenes Versprechen des eigenen Koalitionsvertrages. Es ist eine Einigung auf Kosten der Menschenrechte und der Menschen, die weltweit am meisten Schutz benötigen: Flüchtlinge und Migrant*innen.”

 

Wir fordern als Amnesty International:

  • Eine Beendung der illegalen Zurückweisungen
  • Die Verhinderung der Frontex-Beteiligung an den Pushbacks
  • Effektive Monitoring-Verfahren an den EU-Außengrenzen
  • Keine Kriminalisierung von Schutzsuchenden und Unterstützer*innen
  • Keine Dublin-Überstellungen in Länder, in denen Pushbacks stattfinden

 

Asylrecht schützen!

„Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen” das steht in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung ein Menschenrecht, das unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wird. Jeder Staat muss somit Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Regierungen kommen dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl sie in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben ist.

Menschen, die in der Europäischen Union Schutz ersuchen wollen, sind häufig gezwungen, ihr Leben aufs Spiel zu setzen: Militärisch abgesicherte Grenzen sorgen dafür, dass die Schutzsuchenden nur schwer oder gar nicht einreisen können; eine immer engere Kooperation mit Transitstaaten entlang der Fluchtrouten soll sicherstellen, dass Menschen möglichst frühzeitig abgefangen werden; sichere Zugangswege gibt es kaum. So wird der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt. Dies widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Menschenrechten.

Am 8.Juni hat die Bundesregierung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Diese Reform verstößt nach Ansicht von Amnesty International gegen menschenrechtliche Grundsätze und wird zu völkerrechtswidrigen Abschiebungen führen. Die Reform führt dazu, dass Geflüchtete – darunter Kinder – bis zu drei Monaten der Freiheit beraubt werden dürfen. Die Gefahr besteht, dass Schutzsuchende weder angemessene Asylberatung noch rechtlichen Beistand erhalten. Diese Reform trägt dazu bei, dass menschenrechtswidrige Pushbacks weiter zunehmen und stellt somit die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten und rechtsstaatliche Grundsätze in Frage – eine Entwicklung, die uns als Amnesty International große Sorgen bereitet.

 

Pushbacks stoppen!

Der Begriff „Pushback” wurde von der sprachkritischen „Unwort”-Jury zum Unwort des Jahres 2021 erkoren. Der Begriff bezeichnet die rechtswidrige, zwangsweise und oft gewaltsame Rückführung von Flüchtlingen und Migranten über eine internationale Grenze ohne die Möglichkeit Asyl zu beantragen oder die Rückführungsentscheidung in einem rechtlichen Verfahren anfechten zu können. Rückführungen finden oft, aber nicht ausschließlich, bei oder kurz nach dem Überschreiten der Grenze statt. Hier wird tausendfach Recht gebrochen. Die menschenrechtswidrigen Praktiken sind vielfältig. Bei Vorliegen von Beweisen für systematische Pushbacks in einem EU-Mitgliedstaat muss die Europäische Kommission einschreiten und Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen sich dafür einsetzen, dass Pushbacks eingestellt werden und sich klar gegen illegale Zurückweisungen positionieren.