Kundgebung Solidarität mit Afghanistan

Ein breites Bündnis ziviligesellschaftlicher Initiativen und Organisationen ruft unter dem Motto „Solidarität mit Afghanistan“ zur Kundgebung am Samstag, dem 13.08.2022, von 14-16 Uhr am Schlossplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor genau einem Jahr ist die Lage für viele Menschen dort verheerend. Sadiq Zartila, Mitglied im Sprecher*innenrat des Flüchtlingsrats Baden-Württmeberg, schreibt für das Bündnis der Kundgebung:

„Durch den überstürzten Abzug des westlichen Militärs aus Afghanistan ist die Macht im Land wieder in die Hände der Terrororganisation Taliban gefallen. Mein Heimatland Afghanistan ist dadurch zum wiederholten Male zum Zentrum des internationalen Terrorismus geworden. Alle Ansätze einer demokratischen Entwicklung, die in den letzten 20 Jahren so mühsam erkämpft und erarbeitet wurden, sind zerstört, liberale und fortschrittliche Menschen werden verfolgt und ermordet, das Land steht wieder am Abgrund.

Die Wirtschaft des Landes liegt brach, selbstverständliche und notwendige Infrastruktur funktioniert nicht mehr. Hausdurchsuchungen und brutale Gewalt gegen Zivilisten schürt Angst und zwingt Millionen Menschen, aus dem Land zu fliehen.

Nach Einschätzung der Welthungerhilfe WHO hungern 20 Millionen Afghanen, das ist die Hälfte der Bevölkerung. Frauen haben nahezu keine Rechte mehr, sie dürfen keiner Arbeit nachgehen, Mädchen dürfen nicht zur Schule. Tagtäglich verletzten die Milizen der Taliban die Menschenrechte der Bevölkerung und üben Terror aus.

Wir sind in großer Sorge um die Menschen im kommenden Winter und um die Zukunft des Landes. So wie die Situation sich entwickelt, bahnt sich neben der katastrophalen Lage der Menschenrechte auch eine humanitäre Katastrophe am Hindukusch an, dort wo Deutschland unsere deutsche Demokratie verteidigen wollte.

Es ist dringend notwendig, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit der EU die Not in Afghanistan abwendet und sich für ein freies, unabhängiges und neutrales Afghanistan einsetzt, in dem die grundlegenden Menschenrechte gelten. […]“